Rechtsanwalt
Dr. Thomas Klebe
|
- langjährige Tätigkeit im Arbeitsrecht für Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer, Betriebsräte, Aufsichtsräte und Gewerkschaften, dabei
viele Jahre in leitender Funktion für die IG Metall, bis 2013 als Justiziar
des Vorstands
- Schwerpunkte in Fragen der betrieblichen und der Unternehmens-
mitbestimmung, auch auf europäischer Ebene, bei der Beratung und
Vertretung von Betriebsräten und Euro-Betriebsräten, Betriebsrats-
und Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmerseite, wie z.B. bei
Daimler, Opel/General Motors, VW, Porsche, Siemens, Bosch, Ford,
Hewlett-Packard sowie vielen mittelständischen Unternehmen
- viele Jahre Mitglied in Aufsichtsräten, wie z.B. bei der Daimler AG
(Präsidiumsmitglied), der Opel AG (stv. Vorsitzender), der Daimler Luft-
und Raumfahrttechnik AG (DLRH), der ThyssenKrupp Materials
International GmbH, der Compaq und der Digital Equipment GmbH,
bei den drei letzteren als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender
- wissenschaftlicher Berater des Hugo Sinzheimer Instituts für
Arbeitsrecht (HSI), Frankfurt a.M., seit 2010
- Herausgeber und Autor des Kommentars zum Betriebsverfassungsrecht
Däubler/Klebe/Wedde, des Basiskommentars BetrVG
und des Kommentars zum Bundesdatenschutzgesetz
Däubler/Klebe/Wedde/Weichert, Autor diverser juristischer
Aufsätze zum Arbeitsrecht
- Mitherausgeber der Neuen Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA)
- ehrenamtlicher Richter am Bundesarbeitsgericht seit März 1987,
seit langem im Ersten Senat
|
|