Carla Schmidt Senior Associate • Rechtsanwältin
Carla Schmidt ist Rechtsanwältin mit einem besonderen Schwerpunkt im kollektiven Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht. Sie berät und vertritt Konzern-, Gesamt- und Betriebsräte zu sämtlichen Fragen der betrieblichen Mitbestimmung. Daneben berät sie Arbeitnehmer zu komplexen individualarbeitsrechtlichen Fragestellungen und vertritt die Interessen ihrer Mandanten außergerichtlich sowie vor Gericht. Ein Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der Begleitung von Arbeitnehmervertretungen bei Restrukturierungen und betrieblichen Veränderungsprozessen sowie bei Verhandlungen über Interessenausgleiche, Sozialpläne und Betriebsvereinbarungen. Zudem berät sie zu Fragen der Arbeitnehmerbeteiligung in europäischen Unternehmensstrukturen und begleitet besondere Verhandlungsgremien bei Verhandlungen über SE-Beteiligungsvereinbarungen. Ihre Beratungspraxis erstreckt sich dabei insbesondere auf Unternehmen und Konzerne des Einzelhandels, der Chemie- und Automobilindustrie sowie des Gesundheitswesens. Frau Rechtsanwältin Schmidt ist Autorin des Beitrags „§ 2 Zwischen Technik und Betriebsverfassung – Versuche einer Begriffsdefinition von Künstlicher Intelligenz“ in Däubler/Klengel (Hrsg.), KI im Betrieb – Handbuch für die Praxis in Betrieben und Behörden mit Empfehlungen, Musterformulierungen und Checklisten. Während ihres Studiums der Rechtswissenschaften an der Friedrich-Schiller-Universität Jena spezialisierte sie sich auf das Arbeitsrecht und erwarb vertiefte Kenntnisse u.a. im Koalitions- und Arbeitskampfrecht. Ihr Referendariat absolvierte sie am Landgericht Frankfurt am Main. Während dieser Zeit war sie auch am Arbeitsgericht Frankfurt am Main tätig. Frau Rechtsanwältin Schmidt hat eine Dissertation zu einem arbeitszeitrechtlichen Thema verfasst.